Qualitätsstandards

EMSA-(Musik)Schulen verpflichten sich zu folgenden Qualitätskriterien, die das Verständnis einer gelingenden EMSA-Kooperation verdeutlichen:

  1. Ein Lerndach: Eine EMSA-Kooperation bedeutet eine inhaltlich und strukturell dichte Verzahnung von Musikschule und weiterführender Schule auf Augenhöhe, mit dem Ziel die musikalische Bildung von Schülerinnen und Schülern gemeinsam zu denken und zu gestalten.
  2. Für alle: Ein EMSA-Kooperationsstandort nimmt die Forderung nach kultureller Teilhabe für alle ernst. Eine EMSA-Schule richtet ihre Angebote aus auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler einer Schule, indem sowohl voraussetzungsoffene als auch solche Lernformate angeboten werden, die eine musikalische Expertise bis zur Vorbereitung auf ein Musikstudium beinhalten.
  3. Im Team: Eine EMSA-Kooperation versteht Kooperation im Sinne von „Ko-Konstruktion“ als eine vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur:innen. Die Prozesse einer EMSA-Kooperation sind eingebunden in verlässliche menschliche Kommunikations- und Organisationsstrukturen. Das Großteam Musik (Musikfachschaft der Schule und Kolleg:innen der Musikschule) trifft sich mindestens einmal im Schuljahr zur gemeinsamen Sitzung.
  4. Vor Ort immer wieder neu: EMSA orientiert sich an den Leitlinien systemisch- konstruktivistischen Denkens und Handelns. Eine EMSA-Kooperation geht daher von den standortspezifischen Ressourcen und Bedarfen eines Standorts aus und ermöglicht die individuelle Ausgestaltung des Modells EMSA.
  5. Klingende Schulen: Eine EMSA-Schule wird geleitet durch die Vision einer „klingenden Schule“. Hierbei verfolgen EMSA-Kooperationen ein weites Verständnis von Musik, Kultur, Musizieren und möglichen Lern- und Lehrformen.
  6. EMSA-Schaltstelle: Eine EMSA-Kooperation zeichnet sich durch eine EMSA- Musikkoordination (MuKo) aus, die bestehend aus i.d.R. zwei Lehrkräften (je eine aus Musikschule und Schule) die inhaltliche und beziehungsgestaltende Schaltstelle der Kooperation darstellt. Die EMSA-Musikkoordinator:innen haben die einjährige Qualifizierung zur Musikkoordination am EMSA-Zentrum für Musikkooperation absolviert und verpflichten sich sowohl zu Fortbildungen als auch zu begleitenden Supervisionen. Bei den MuKos handelt es sich um fest angestellte[USL1]  Lehrkräfte.
  7. Aus der Praxis für die Praxis: Eine EMSA-Kooperation betreibt Unterrichtsentwicklung im Schulfach Musik und im Bereich instrumentaler und vokaler Musikschulangebote, indem Kooperationsbausteine (EMSA-Bausteine) in einem zyklisch angelegten fachdidaktischen Entwicklungsprozess von lokalen Bedarfen ausgehend gemeinsam mit dem EMSA-Team der HfMT Köln (weiter)entwickelt, umgesetzt und evaluiert werden. Eine EMSA-Kooperation verpflichtet sich zur Implementierung bzw. zur (Weiter)Entwicklung von mindestens zwei EMSA-Bausteinen. Die kontinuierliche Entwicklung bezieht sich sowohl auf die verschiedenen Angebote musikbezogenen Unterrichts als auch auf außerunterrichtliche Angebote und Lernräume.
  8. Gerahmt: Eine EMSA-Kooperation orientiert sich bei den musikbezogenen Lehr/Lernangeboten an aktuellen musikpädagogischen Standards und Innovationen sowie an aktuellen curricularen Rahmungen und Vorstellungen „guten Unterrichts“. Besonderes Kennzeichen eines EMSA-Lernangebots ist seine „Anschlusssensibilität“, die sowohl curriculare als auch individuell-biographische Verknüpfungen ermöglicht. Eine EMSA- Kooperation verpflichtet sich dazu, die EMSA-Kooperationsbausteine im schulinternen Curriculum des Fachs Musik zu verankern.
  9. Connected: Die musikbezogenen Angebote von Musikschule und Schule sind auf verschiedenen Ebenen eng miteinander verbunden. Neben strukturellen (räumlich, zeitlich) und personellen Verzahnungsaspekten zeichnet sich eine EMSA-Kooperation insbesondere auch durch inhaltliche Verzahnungen aus. Eine EMSA-Kooperation verpflichtet sich pro Schuljahr zu mindestens einer inhaltlich gemeinsam gedachten Schnittstelle, die in Form unterschiedlicher Formate sichtbar werden kann.
  10. Von allen getragen: EMSA ist ein wesentlicher Teil der Schulentwicklung[USL2]  eines Standorts und braucht ein deutliches JA beider Schulleitungen und die Bereitschaft aller an EMSA beteiligten Akteur:innen zu Entwicklung, Veränderung und Kontinuität. Aufgabe der Schulleitungen ist es darüber hinaus, für die (finanzielle) Sicherung von Strukturen und Inhalten Sorge zu tragen. Der Beschluss der Schulkonferenz ist für die Teilnahme an der EMSA-Qualifizierungsmaßnahme erforderlich. EMSA ist eine gemeinsame Initiative der Hochschule für Musik und Tanz Köln, dem Landesverband der Musikschulen NRW und der Fachaufsicht Musik des Landes NRW, die durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW gefördert wird.
  11. Ein „Mehr“ an …: Eine EMSA-Schule zeichnet sich aus durch ein „Mehr“ an musikbezogenen Angeboten, an individuellen „Anschlüssen“ und Möglichkeiten für eigenverantwortliche musikalische Bildungsentscheidungen, durch ein „Mehr“ an Schülerinnen und Schülern, die sich für musikbezogene Angebote entscheiden und diese vertiefen, ein „Mehr“ an musikbezogener fachlicher Kompetenz und künstlerischer Qualität durch die Kooperation der Lehrenden aus Schule und Musikschule und ein „Mehr“ an Verbindlichkeit und Kontinuität bezogen auf musikbezogene Lernmöglichkeiten an einer weiterführenden Schule.

Die EMSA-Qualitätskriterien orientieren sich u.a. am Referenzrahmen Schulqualität NRW, den Richtlinien und Lehrplänen des Fachs Musik NRW, dem Strukturplan des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) und den sogenannten „Lübecker und Potsdamer Erklärungen“.

AG „EMSA-Qualitätskriterien“

Dr. Wilfried Bentgens (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 43, Fachaufsicht Musik)
Stephanie Buyken-Hölker (EMSA)
Astrid Geschwind (Bezirksregierung Köln, Dezernat 44)
Prof. Ursula Schmidt-Laukamp (EMSA)
Alfred Schulze-Aulenkamp (Landesverband der Musikschulen NRW)
Annegret Schwiening (Landesverband der Musikschulen NRW)
Prof. Dr. Christine Stöger (Hochschule für Musik und Tanz Köln)

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