Besondere Lernleistung

Besonderer Interessenschwerpunkt als Grundlage für ein 5. Abiturfach

Im Rahmen einer „Besonderen Lernleistung“ im Fach Musik können im Land NRW außerunterrichtliche musikalische Leistungen bewertet und ins Abitur mit eingebracht werden.

Als Grundlage für eine besondere Lernleistung kommen z.B. ein umfassender Beitrag aus einem Schülerwettbewerb wie „Jugend musiziert“ in Betracht oder ein individuelles fachliches Projekt wie z.B. die Inszenierung eines Stückes. Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und muss während der Qualifikationsphase erarbeitet werden.

Mit der besonderen Lernleistung soll Schüler:innen grundsätzlich ermöglicht werden, einen besonderen Begabungs- und Interessenschwerpunkt über den Unterricht hinaus zu verfolgen. Die besondere Lernleistung verbindet auf diese Weise die Förderung individueller Interessen, Neigungen und Begabungen mit schulischem Lernen (siehe Bildungsportal NRW).

Für viele EMSA-Bausteine steht Lehrkräften von EMSA-(Musik)Schulen im internen Bereich kostenfreies Informations- und Unterrichtsmaterial zur Verfügung, das eingesehen und heruntergeladen werden kann.

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