Besondere Lernleistung

Musikschularbeit als 5. Abiturfach

Im Rahmen einer „Besonderen Lernleistung“ im Fach Musik können im Land NRW außerunterrichtliche musikalische Leistungen bewertet und ins Abitur mit eingebracht werden. Als Grundlage für eine besondere Lernleistung kommen z.B. ein umfassender Beitrag aus einem Schülerwettbewerb wie „Jugend musiziert“ in Betracht oder ein individuelles fachliches Projekt wie z.B. die Inszenierung eines Stückes. Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und muss während der Qualifikationsphase erarbeitet werden.

Mit der besonderen Lernleistung soll Schüler:innen grundsätzlich ermöglicht werden, einen besonderen Begabungs- und Interessenschwerpunkt über den Unterricht hinaus zu verfolgen. Die besondere Lernleistung verbindet auf diese Weise die Förderung individueller Interessen, Neigungen und Begabungen mit schulischem Lernen (siehe Bildungsportal NRW).

Standortbezug

Im Rahmen der Entwicklungsarbeit von EMSA am Standort Heinsberg machte sich das Team aus Schule und Musikschule auf die Suche nach Möglichkeiten, die instrumentalen Fähigkeiten und Lernprozesse von Schüler_innen auch im Rahmen der Institution Schule anerkennen zu können. Die Besondere Lernleistung als Option war bekannt, aufgrund mangelnder bzw. unübersichtlicher Informationslage jedoch bisher nie genutzt. Daher informierte sich das Subteam in Heinsberg und erstellte ein schuleigenes Informationspapier für Schüler:innen, das nun zukünftigen Schüler:innen den Weg zur Besonderen Lernleistung ebnen soll.

Tags

Anerkennung instrumentalpädagogischer Arbeit in der Institution Schule